Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ab Januar 2024 mit neuen Öffnungszeiten
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- Veröffentlicht: Dienstag, 05. Dezember 2023 15:23
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ändert seine Öffnungszeiten ab dem 1. Januar 2024.
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ändert seine Öffnungszeiten ab dem 1. Januar 2024.
Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.
Thüringen entwickelte sich über die letzten Jahre durch seine zentrale Lage, verbunden mit einer leistungsfähigen Infrastruktur, zu einem Top-Standort für Logistikunternehmen in Deutschland. Innerhalb kürzester Zeit erreicht man von Thüringen aus alle wichtigen Wirtschaftszentren Europas.
Jobcenter Unstrut-hainich-Kreis und gesetzliche Krankenkassen verlängern Zusammenarbeit zur Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen
Modellprojekt wird als langfristiges Programm etabliert - teamw()rk für Gesundheit und Arbeit macht Schule!
Das etablierte und erfolgreiche Projekt zur Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen im Unstrut-Hainich-Kreis wird fortgesetzt. Peter Gundermann, Geschäftsführer Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis, und Thomas Fabisch, Regionalcenterleiter der AOK PLUS, unterzeichnen heute gemeinsam die Kooperationsvereinbarung und verlängern damit die seit 2017 laufende Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und der Gesundheitskasse bis 2024.
Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis). Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen
Durch den Zuständigkeitswechsel ist ein neuer Antrag/Nachweis für Bildung und Teilhabe erforderlich.
Dieser kann auf der Homepage des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis heruntergeladen und im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eingereicht werden.