Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Die Leistungen der Grundsicherung sind darauf auszurichten, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden und zu beseitigen. Desweiteren soll die Erwerbsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten, verbessert oder hergestellt werden. Im Kontext dieser Ziele ist darauf hinzuwirken, dass geschlechtsspezifische Nachteile vermieden und familienspezifische Lebensverhältnisse berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere Familien die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Dabei ist ein enger Zusammenhang zur Zumutbarkeit nach § 10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch herzustellen.
Zur Unterstützung dieser Aufgaben wurde im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ein Beauftragter für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bestellt. Er berät gleichermaßen Männer und Frauen zu folgenden Themengebieten:
- Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt
- Fragen der beruflichen Förderung von Männern und Frauen
- Beruflicher Einstieg und berufliches Fortkommen
- Wiedereinstieg nach der Familienphase
- Flexible Arbeitszeitgestaltung
- Möglichkeiten der Teilzeitausbildung
- Fragen der Kinderbetreuung im Zusammenhang mit einer Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei beiden Geschlechtern