Rehabilitation
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wurde das SGB IX reformiert und neu gefasst.
Die Bereitstellung und Vermittlung von Informationsangeboten zur Unterstützung der frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes ist gemäß § 12 SGB IX durch Ansprechstellen bei den Rehabilitationsträgern sicherzustellen.
Um eine lückenlose Beratung zu gewährleisten, gibt es auch im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eine Ansprechstelle. Diese ist über folgendes Postfach zu erreichen.
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