Ist der Regelbedarf tatsächlich bedarfsdeckend?
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- Veröffentlicht: Dienstag, 29. November 2016 12:37
Im Rahmen der „Woche der Menschen mit Behinderung" führt die Agentur für Arbeit Mühlhausen am 1. Dezember 2016 einen Informations- und Beratungstag für Menschen mit Behinderungen durch. In der Zeit von 09.00 – 12.00 Uhr können sich Betroffene in der Agentur für Arbeit Mühlhau-sen, Thomas-Müntzer-Str. 13 in Mühlhausen individuell beraten lassen. Als Ansprechpartner stehen die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, das Integrationsamt, die Rentenversicherung und weitere Partner zur Verfügung.
In zwei Wochen ist bereits erster Advent. Mit großen Schritten geht es auf Weihnachten zu. Viele Kindergärten, Schulen, Unternehmen und Familien freuen sich auf diese Zeit. Hierzu gehören aber nicht nur glanzvoll geschmückte Weihnachtsbäume, gutes Essen und natürlich auch Geschenke, vielmehr ist der Besuch des Weihnachtsmanns der Höhepunkt einer jeden Weihnachtsfeier.
Hintergrund: Wer im Unstrut-Hainich-Kreis lebt und auf Leistungen zum Lebensunterhalt für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angewiesen ist, kann diese im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis beantragen. Ein Erstantrag ist immer am Standort Mühlhausen, Ernst-Claes-Straße 1 zu stellen.
Sven Goos, Teamleiter der Eingangszone informiert, „dass die Kunden hierfür ausreichend Zeit einplanen und spätestens eine Stunde vor dem Ende der Öffnungszeiten vorsprechen sollten. So sei gewährleistet, dass alle Belange der Antragsstellung bearbeitet werden können. Ausreichend Zeit für jeden einzelnen Kunden zur Verfügung steht, und eine nochmalige Vorsprache am Folgetag vermieden werden kann."
Zwei Arbeitsverträge, einen Ausbildungsvertrag, zwei Einstiegsqualifizierungen in Vorbereitung auf eine Ausbildungsaufnahme im Jahr 2017, sind das erste Ergebnis des Social Dining, zu dem das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis im Oktober in das Bildungszentrum, Handel, Gewerbe, Freie Berufe e.V. eingeladen hatte.
Beschwerden, Kritik, Anregungen und auch Lob liefern wichtige Hinweise dazu, wie die Arbeit des Jobcenters von anderen wahrgenommen wird. Die Kunden des Jobcenters können ihr Anliegen schriftlich, telefonisch, über die Homepage oder persönlich einreichen. „In unseren Wartezonen haben wir zusätzlich Meinungskarten ausgelegt, die für die Rückmeldung genutzt werden können", so Richter.
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