Kundeninformation
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 25. September 2014 15:55
Neue Software zur Berechnung Ihrer Geldleistungen
Was ändert sich für Sie?
1. Neue Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer)
Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer ändert sich. Die neue Bedarfsgemeinschaftsnummer erhalten Sie mit dem nächsten Bewilligungsbescheid. Bitte geben Sie künftig bei allen Anfragen sowie Schreiben an das Jobcenter Ihre neue Bedarfsgemeinschaftsnummer vollständig an.
2. Überprüfung der Bankverbindung
Aufgrund der Übertragung Ihrer Leistungsdaten in unsere neue Software erfolgt ein automatischer Abgleich Ihrer Bankverbindung. Zusammen mit diesem Abgleich erhalten Sie ggf. ein Informationsschreiben über die von uns gespeicherte Bankverbindung. Bitte überprüfen Sie die Korrektheit Ihrer Kontodaten. Sollten diese nicht stimmen, teilen Sie uns dies schnellstmöglich schriftlich mit, damit weiterhin die pünktliche Leistungsauszahlung erfolgen kann.
3. Neuer Bewilligungsbescheid
Auch Ihr Bewilligungsbescheid wird ein wenig anders aussehen. Informationen erhalten Sie über den Bescheiderklärer.
Sollten Sie trotzdem Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Leistungsabteilungen und der Auskunfts- und Beratungsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Richter
Geschäftsführerin