Einladung zur Teilnahme an unserer digitalen Kundenumfrage

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir möchten unsere Angebote und Dienstleistungen stetig verbessern. Dafür ist uns Ihre Meinung besonders wichtig. 

Wir laden Sie herzlich ein, an unserer Kundenumfrage teilzunehmen.

Die Teilnahme bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Ihre Stimme zählt: Sie gestalten aktiv mit, wie wir unsere Arbeit für Sie weiterentwickeln.
  • Einfach und schnell: Die Umfrage dauert nur etwa 5–10 Minuten.
  • Sicher und anonym: Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nicht auf Sie zurückführbar.
  • Kostenlos: Es entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Einfach über folgenden Link teilnehmen.

https://www.empirio.de/s/2tutxzWZht

Wir freuen uns sehr, wenn Sie diese Gelegenheit nutzen, um uns Ihre Erfahrungen und Anregungen mitzuteilen.
Jede Rückmeldung hilft uns, unsere Angebote noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

 


 

 Hier geht’s zur Online-Terminvereinbarung!

Link Online-Terminvereinbarung

Sie haben die Möglichkeit in all unseren Verwaltungsbereichen z. B. Leistung, Vermittlung, Eingangszone, Erstantrag, Termine online zu buchen. Hierfür benötigen Sie Ihre BG-Nummer. Wählen Sie Ihr Anliegen entsprechend der aufgeführten Bereiche und BG-Nummer aus. So ist eine richtige Zuordnung problemlos möglich.

Vielen Dank!
Ihr Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

 


 

Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Thüringen Nord ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.

Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.

Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.

Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.

Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.

Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.

Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gundermann
Geschäftsführer

Hintergrund: Wer Rechte hat, der hat bekanntlich auch Pflichten. Diejenigen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, haben sogenannte Mitwirkungspflichten. Geregelt sind diese in den §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I). Werden diese Pflichten nicht erfüllt, hat dies unangenehme Folgen. So kann es dazu kommen, dass Leistungen erst gar nicht bewilligt werden oder bereits bewilligte Leistungen teilweise oder sogar komplett gestrichen werden. Wer jedoch seinen Mitwirkungspflichten nachkommt, hat nichts zu befürchten.

Doch was versteht man eigentlich unter Mitwirkungspflichten und wie verhalte ich mich als Leistungsempfänger richtig? Damit das Jobcenter den Leistungsanspruch prüfen kann, müssen zahlreiche Unterlagen vorgelegt werden. Fällt bei der Antragsprüfung auf, dass noch Unterlagen fehlen, wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, diese noch einzureichen. Erst wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann die Antragsprüfung und Leistungsbewilligung erfolgen. Treten in der Folge Veränderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder den persönlichen Verhältnissen ein, müssen diese dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden. „In unseren Beratungsgesprächen weisen wir auf diese Mitwirkungspflichten immer wieder hin und auch durch Presseveröffentlichungen wollen wir die Arbeit des Jobcenters transparenter und nachvollziehbarer machen", informiert der Teamleiter Leistung André Wiederhold.

Grundsätzlich ist jede Leistungsempfängerin bzw. jeder Leistungsempfänger verpflichtet, unverzüglich und von sich aus alle Änderungen – vor allem finanzieller Art – dem Jobcenter mitzuteilen.

Sie müssen insbesondere sofort mitteilen, wenn

  • Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen — auch als Selbstständiger oder mithelfender Familienangehöriger,
  • Sie als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger arbeitsunfähig erkranken,
  • Sie wieder arbeitsfähig sind,
  • Sie Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen beantragen oder erhalten,
  • Sie Renten aller Art, insbesondere Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen oder erhalten,
  • sich Ihre Anschrift ändert,
  • Sie heiraten,
  • Sie eine eheähnliche Gemeinschaft oder eine (Lebens-)Partnerschaft eingehen oder sich von Ihrem Partner trennen,
  • sich Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen beziehungsweise das Einkommen oder Vermögen Ihres Ehegatten/(Lebens-)Partners und der Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft ändert,
  • Ihnen oder Ihrem Ehegatten/(Lebens-)Partner Erträge aus Vermögen gutgeschrieben werden (zum Beispiel Zinsen, Dividenden) oder Steuern erstattet werden.

Darüber hinaus sind jegliche weiteren Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzuzeigen. Beispiele hierfür sind:

  • Betriebskostengutschriften,
  • Aufnahme weiterer Personen in den Haushalt,
  • Geburt eines Kindes,
  • Änderung von Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschüssen,
  • Einmalige Einnahmen jeder Art (z.B. Lottogewinne, Erbschaften).

Wiederhold rät: „Zeigen Sie alle Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den persönlichen Verhältnissen unverzüglich, vollständig und richtig an. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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