Arbeitslosengeld II Regelsätze erhöhen sich!
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- Veröffentlicht: Dienstag, 19. November 2019 13:48
Zum 01. Januar 2020 steigen die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen.
Wird ein regelbedarfsabhängiger Mehrbedarf zum Beispiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder bei bestimmten Erkrankungen gewährt, wird dieser ebenfalls angepasst.
Die neuen Regelsätze ab Januar 2020:
Alleinstehend/Alleinerziehend |
Regelbedarfsstufe 1 |
432,00 € |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften |
Regelbedarfsstufe 2 |
389,00 € |
nicht-erwerbstätige Erwachsene |
Regelbedarfsstufe 3 |
345,00 € |
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren |
Regelbedarfsstufe 4 |
328,00 € |
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren |
Regelbedarfsstufe 5 |
308,00 € |
Kinder unter 6 Jahre |
Regelbedarfsstufe 6 |
250,00 € |
Die Anpassung erfolgt ab Januar 2020 automatisch. Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen!
Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin