Arbeitslosengeld II Regelsätze erhöhen sich!

Zum 1. Januar 2019 steigen die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch beziehen.

Wird ein regelbedarfsabhängiger Mehrbedarf zum Beispiel bei Schwangerschaft, Alleinerziehung minderjähriger Kinder oder bei bestimmten Erkrankungen gewährt, wird dieser ebenfalls angepasst.

Die neuen Regelsätze ab Januar 2019:

Alleinstehend/Alleinerziehend Regelbedarfsstufe 1 424,00 €
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften Regelbedarfsstufe 2 382,00 €
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern Regelbedarfsstufe 3 339,00 €
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren Regelbedarfsstufe 4 322,00 €
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren Regelbedarfsstufe 5 302,00 €
Kinder unter 6 Jahre Regelbedarfsstufe 6 245,00 €

                                                     

Die Anpassung erfolgt ab Januar 2019 automatisch. Bezieher von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld müssen keinen gesonderten Antrag stellen!

 

Nadine Jaritz i.V. für
Doreen Deutsch
Pressesprecherin
Telefon: 03601 8861150
Telefax: 03601 8861111
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