Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis).
Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.
Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem AsylbLG verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.
Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen
- Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Ergänzende, angemessene Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Formulare:
>> Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
>> Bestätigung der Kita/Hort/ Schule bei Ausflügen und Klassenfahrten
>> Bestätigung der Schule bei Lernförderung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket
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Wichtige Kundeninformation!
Erstanträge können ab Juli 2024 nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
So kommen Sie zu Ihrem Termin:
- telefonisch unter 03601 / 88 61 511
- persönliche Vorsprache in der Eingangszone
- Anmeldung über www.jobcenter.digital – nach erfolgreicher Registrierung setzen wir uns zur Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung.
Vielen Dank!
Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Thüringen Nord ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.
Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.
Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.
Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.
Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.
Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Gundermann
Geschäftsführer