Elektronische Kommunikation mit dem Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation des Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis unter www.jobcenter-uhk.de publizierten E-Mail-Adressen.
  • Bei Nutzung der Zugangseröffnung wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mails auf Viren und Spam überprüft werden. E-Mails, die Viren enthalten, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
  • Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  • Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  • Aus technischen und organisatorischen Gründen kann das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis zur Zeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden können. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
  • Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis kann aus technischen und organisatorischen Gründen zur Zeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir Sie hierzu, die Briefpost zu verwenden.
  • In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden.
  • Die genannten Dateien können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (zip) entgegen.
  • In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. exe, bat) werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
  • Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
    • Adobe Acrobat (pdf)
    • Rich Text Format (rtf)
    • nur Text-Formate (txt)
    • jpeg-kompatible Dateien (jpg / jpeg)
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