Lügen haben kurze Beine! – Jobcenter deckt Sozialbetrug auf!

Das alte Sprichwort hat auch heute noch Bestand. So wurde kürzlich durch das Amtsgericht Mühlhausen gegen eine 50jährige Frau Strafbefehl erlassen und eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 675,00 € wegen Betrug und Urkundenfälschung gemäß Strafgesetzbuch verhängt. Ebenso hat sie die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hatte den Sozialbetrug aufgedeckt und zur Anzeige gebracht. Die Verurteilte hatte im Jobcenter im Jahr 2014 Leistungen beantragt. Dabei hat sie in Ihrem Antrag bewusst und gewollt unrichtige Angaben gemacht. Sie legte gefälschte Nebenkostenabrechnungen vor. Darin waren die Erstattungen so gering, dass das Jobcenter im Vertrauen auf die Angaben der Antragstellerin 675,65 € Leistungen zu viel auszahlte.

Doch bekanntlich „haben Lügen kurze Beine". „Der Datenaustausch mit den Versorgungsunternehmen brachte andere Zahlen zu Tage und entlarvte die eingereichten Unterlagen als Fälschungen", so Guido Hausmann, Teamleiter Leistung im Jobcenter. Der Fall wurde zur Anzeige gebracht und endete mit einer Verurteilung.

Hausmann rät: „Bei der Antragsstellung von Sozialleistungen alle Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen, sowie den persönlichen Verhältnissen unverzüglich, vollständig und richtig zu machen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite."

Anja Schöwe-Wipprecht
Pressesprecherin

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