Strom- und Heizkosten | Informationen zu Leistungen des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis und weiteren Unterstützungsangeboten

Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine steigen weltweit die Energiepreise. Die damit verbundene Erhöhung der Strom- und Heizkosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Entlastungspakete der Bundesregierung sollen die Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Maßnahmen wie der Strompreisbremse unterstützen. Hier erfahren Sie, wie Ihnen außerdem das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis helfen kann und welche weiteren Unterstützungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.

Haben sich Ihre Stromkostenabschläge für Haushaltsenergie so erhöht, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese zahlen sollen?

  • Sie haben zunächst die Möglichkeit, sich an Ihren Energieversorger zu wenden und nach einem günstigeren Tarif zu fragen.
  • Bei Fragen rund um Ihren Vertrag berät Sie die Verbraucherzentrale Thüringen mit ihren Standorten in Mühlhausen und Bad Langensalza.
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind Ihre Stromkosten für Haushaltsenergie pauschal mit dem Regelbedarf abgedeckt. Durch das geplante Bürgergeldgesetz wird sich der Regelbedarf zum 01.01.2023 auf 502 € monatlich für eine alleinstehende Person erhöhen.
  • Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Stromkosten sparen können, können Sie den Stromspar-Check nutzen.

 

Sie haben eine Rechnung über eine Stromkostennachzahlung für Haushaltsenergie erhalten, die Sie nicht begleichen können?

  • Hier haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich mit Ihrem Energieversorger in Verbindung zu setzen, um gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
  • Wenn Sie Energie in der Grundversorgung beziehen, muss Ihnen Ihr Stromversorger acht Tage vor einer möglichen Sperrung eine sogenannte Abwendungsvereinbarung in Textform anbieten. In dieser Vereinbarung müssen Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung sowie eine Weiterversorgung durch Vorauszahlung angeboten werden. Wenn Sie die Vereinbarung annehmen und einhalten, können Sie so die Versorgungsunterbrechung vermeiden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
  • Die Verbraucherzentrale Thüringen berät Sie auch bei Fragen rund um Ihre Jahresabrechnung.
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind erforderliche Nachzahlungen aufgrund der Jahresabrechnung grundsätzlich aus dem laufenden Regelbedarf zu zahlen.

Wenn eine Sperrung der Stromversorgung droht und eine Ratenzahlung an den Energieversorger nicht möglich ist, kann das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis die Gewährung eines Darlehens an Sie prüfen.

 

Hat sich Ihr Heizkostenabschlag erhöht und Sie haben Schwierigkeiten, diesen zu zahlen?

  • Wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben, haben Sie zunächst die Möglichkeit, sich an diesen zu wenden und nach einem günstigeren Tarif zu fragen.
  • Bei Fragen rund um Ihren Vertrag mit dem Energieversorger berät Sie die Verbraucherzentrale Thüringen mit ihren Standorten in Mühlhausen und Bad Langensalza.
  • Wenn Ihre Heizkosten von Ihrem Mietvertrag umfasst sind, können Sie sich vom Mieterbund Deutschen Mieterbund Landesverband Thüringen e.V. in Mühlhausen beraten lassen.
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann reichen Sie einen Nachweis über die erhöhten Heizkostenabschläge ein. Das Jobcenter prüft dann eine Übernahme der Kosten.
  • Durch das geplante Wohngeld-Plus-Gesetz soll ab dem 01.01.2023 eine dauerhafte Heizkostenkomponente eingeführt werden. Zudem soll das Wohngeld erhöht werden, so dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten können. Wohngeld können Sie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis beantragen. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Leistungen vom Jobcenter ist nicht möglich.

 

Sie haben eine Rechnung über eine Heizkostennachzahlung erhalten, die Sie nicht begleichen können?

  • Bei Fragen zu Ihrer Jahresabrechnung berät Sie die Verbraucherzentrale Thüringen mit ihren Standorten in Mühlhausen und Bad Langensalza beziehungsweise der Deutsche Mieterbund Landesverband Thüringen e.V. in Mühlhausen
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, dann reichen Sie die Jahresabrechnung ein. Das Jobcenter prüft dann eine Übernahme der Kosten.
  • Wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter erhalten, aber aufgrund der hohen Heizkostennachzahlung im Monat der Fälligkeit der Forderung hilfebedürftig sind, kann ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen. Hierfür können Sie einen Neuantrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis stellen (persönlich, telefonisch: 03601/8861511 oder digital: jobcenter.digital). Wichtig ist, dass Sie den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Sie die Nachzahlung bezahlen müssen.

 

Ihr Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

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