Ab dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach  § 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (vorher Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis).

 

Dies betrifft Empfänger von Bürgergeld.

Für Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Leistungen nach dem AsylbLG verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis.

  

Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen bei Vorliegen aller Voraussetzungen

  • Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte und mehrtägige Klassenfahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Ergänzende, angemessene Lernförderung
  • Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen/Kindertageseinrichtungen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

 

Formulare:

>> Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

>> Bestätigung der Kita/Hort/ Schule bei Ausflügen und Klassenfahrten

>> Bestätigung der Schule bei Lernförderung

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket

Startseite

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ändert seine Öffnungszeiten ab dem 1. Januar 2024.

Montag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Dienstag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wir bitten um Beachtung.


 

Herzlich Willkommen auf der Internetseite
des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Thüringen Nord ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.

Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.

Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.

Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.

Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.

Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.

Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gundermann
Geschäftsführer

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Bürgerinnen und Bürger!

Herzlich willkommen auf der Internetseite des JOBCENTER Unstrut-Hainich-Kreis.

Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis und der Agentur für Arbeit Gotha und ist seit dem 01.01.2011 Rechtsnachfolger der ARGE Grundsicherung Unstrut-Hainich-Kreis.

Die folgenden Seiten sollen Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Leistungen des Jobcenter geben.

Alle Mitarbeiter sehen es als wichtigste Aufgabe, arbeitsuchende Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen und hierfür auch die notwendigen Hilfen zu gewähren.

Im Bereich Markt & Integration steht hierfür ein umfangreiches Leistungsangebot bereit. Mit Maßnahmen der Qualifizierung und Fortbildung, der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten und vielem mehr bereiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf eine zukünftige berufliche Tätigkeit vor.

Zur Sicherstellung des Lebensunterhalts werden bei Vorliegen der Voraussetzungen, Arbeitslosengeld II und die angemessenen Kosten für eine Wohnung gewährt. In Einzelfällen können auch gesetzlich festgeschriebene Mehrbedarfe übernommen werden.

Unser wichtigstes Anliegen ist es, dass Sie uns als Dienstleister wahrnehmen, der Sie in allen Fragen der Grundsicherung und Integration in Arbeit berät und unterstützt.

Sie erreichen uns über folgende Telefonnummern.

 

Ich wünsche Ihnen einen informativen Besuch unserer Seiten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Gundermann
Geschäftsführer

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wurde das SGB IX reformiert und neu gefasst.

Die Bereitstellung und Vermittlung von Informationsangeboten zur Unterstützung der frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes ist gemäß § 12 SGB IX durch Ansprechstellen bei den Rehabilitationsträgern sicherzustellen.

Um eine lückenlose Beratung zu gewährleisten, gibt es auch im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eine Ansprechstelle. Diese ist über folgendes Postfach zu erreichen.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Sehr geehrte Kundinnen und Kunden!
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis ist telefonisch innerhalb der Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Unser Ziel ist es, Ihre Anliegen freundlich, kompetent und direkt von den für Sie fachlich zuständigen Mitarbeitern klären zu lassen.
Ihre (Durchwahl-) Telefonnummer für den direkten Draht in das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis entnehmen Sie bitte der umseitigen Tabelle.

Ausschlaggebend für die richtige Durchwahl sind im Regelfall entsprechend Pkt.1 oder Pkt.2 der Fachbereich (Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung) den Sie kontaktieren möchten und die letzten zwei Ziffern Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer: Beispiel: 09506//1234567 oder 09740//1234567

Beachten Sie bitte auch die Durchwahlen unter Pkt. 3, wenn Sie zu einer der entsprechenden Kundengruppe gehören bzw. Fragen zu den dort aufgeführten Sonderfachbereichen haben.

 

 

1.) Betreuung für die Bereiche Arbeitsvermittlung 
Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer endet auf... 
  03601/8861-...
00-44 501
45-68 502
69-99 503
  
Vermittlungsfragen Rehabilitanden und Schwerbehinderte 
00-49 501
50-99 503
  
Vermittlungsfragen von Jugendlichen unter 25 Jahre 504
  
Vermittlungsfragen von hauptberuflichen Selbständigen (wenn über 15 Std./wö. tätig) 503
  
2.) Betreuung für den Bereich Leistungsgewährung
Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer endet auf... 
00-17 505
18-36 506
37-63 507
64-81 509
82-99 510
  
3. Weitere Anliegsarten und Kundengruppen 
Leistungsfragen zum Erstantrag ALG II 511
Fragen zu Unterhaltsangelegenheiten 512
Leistungsfragen für selbständige Leistungsberechtigte 513
Fragen zur Widerspruchs- und Klagebearbeitung 514

 

 

Unser Ziel ist es, Sie auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt noch aktiver und erfolgreicher zu begleiten.
Neben einem guten Anschreiben oder einem informativen Lebenslauf gibt es noch eine Möglichkeit, beim Arbeitgeber einen guten und nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen.
Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem neuen Arbeitsplatz mit einem eigenen Bewerbungsvideo zu unterstützen.

Sind Sie neugierig und bereit, einen neuen Weg bei Ihren Bemühungen um einen Job einzuschlagen?
Dann wird Sie unser Informationsvideo interessieren.

Sind Sie neugierig geworden, dann sprechen Sie bitte Ihre Arbeitsvermittlerin/ Ihren Arbeitsvermittler im Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis an. Oder nehmen Sie Kontakt zu unseren bewerberorientierten Vermittlern auf.

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